Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung der oben genannten Hebamme.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen.In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für die Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhälnis.Die Hebamme haftet nicht für die ärtzlichen oder ärtzlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahler sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle(§286Abs.3BGB).
Hinweis:Die zahlreichenTarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich.Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig.Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.