Datenschutz

Datenschutzerklärung

Art und Zweck der verarbeitenden Daten

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt.Neben den Angaben zu Person und sozialem Status( Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde.Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung , Abrechnung , Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.Die Hebamme erfüllt die Vorraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art.9Abs.3DSGVO.

Weitergabe der Daten

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  1. Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B.Ärzte)der Schweigepflicht.Die med. erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen ,sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
  2. Die Abrechnung mit öffentlichen-rechtlichen Kostenträgern , insbesondere den Krankenkassen ,erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301aAbs.2SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  3. Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin ,sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mir separatzu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe abrechnungsstelle.

Sofern Probeentnahmen(z.B. Blut) vorgenommen werden,führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patientin einen Laborarzt bzw. ein med. Labor.

Des weiteren werden Ihre Daten an Folgende Empfänger weitergegeben:

Abrechnungszentrale (Hebamio)

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen ist.Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht(§14bUStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden.Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.

Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren.

Die Hebamme ist auf Grund §199Abs.2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis 30 Jahre aufzubewahren.

Recht auf Auskunft, Berichtigung,Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ,und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Vorraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft(Art.15DSGVO), Berichtigung(Art.16DSGVO) , Löschung(Art.17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten(Art.18DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung(Art.21.DSGVO).

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art.77DSGVO die Möglichkeit bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Fall ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Häßlerstrasse 8

99096 ERFURT

Tel.:0361/573112900

Fax:0361/573112904

E-Mail:poststelle@datenschutz.thueringen.de

Website:http://www.tlfdi.de